Wie viel kostet eine Zahnspange? DDr. Scheiderbauer in Innsbruck informiert Sie gern!
Bei einem unverbindlichen Ersttermin sehen wir uns die aktuelle Zahn-/Kieferstellung an, beraten Sie ausführlich und beantworten auch alle Ihre Fragen hinsichtlich der endgültigen Kosten im Vorhinein. Selbstverständlich sind auch monatliche Ratenzahlungen möglich.

Krankenkassenanteil
Ist eine kieferorthopädische Behandlung medizinisch notwendig, um Gesundheitsschäden vorzubeugen, ist vor Beginn der Behandlung beim entsprechenden Krankenversicherungsträger mit einem entsprechenden Antrag eine anteilige Kostenübernahme anzufragen. Wir unterstützen Sie hier mit allen notwendigen Unterlagen
Krankenkassen-Zahnspange (sog. ‚Gratis-Zahnspange‘)
Für manche Kinder (bis zum 18. Geburtstag) gibt es seit Juli 2015 die Möglichkeit, nur für eine festsitzende Behandlung mit Metallbrackets eine Krankenkassen-Zahnspange bzw. eine sog. " Gratiszahnspange " in Anspruch zu nehmen. Ob diese im konkreten Fall ein Thema sein kann, ist neben dem Alter von der Stärke der Fehlstellung (KL IV – hoher oder KL V – sehr hoher Bedarf) nach der IOTN-Klassifizierung abhängig.
Zahnspange mit Krankenkassa Beteiligung – Unterstützung für Kinder und Jugendliche
Für viele Familien ist es wichtig zu wissen, dass die Kosten für eine Zahnspange nicht immer alleine getragen werden müssen. In unserer Praxis für Kieferorthopädie informieren wir Sie umfassend über die Möglichkeiten einer Zahnspange mit Krankenkassa Beteiligung.
Anspruch auf Zuschüsse bis zum 18. Geburtstag
Auch wenn wir eine Wahlarztpraxis sind, arbeiten wir mit allen Krankenkassen zusammen. Kinder und Jugendliche haben bis zum vollendeten 18. Lebensjahr grundsätzlich Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung durch die Krankenkasse, wenn eine kieferorthopädische Behandlung notwendig ist. Damit wird eine Zahnregulierung für viele Familien deutlich leistbarer – ähnlich wie bei der oft erwähnten „Gratis“-Zahnspange.
Höhe des Zuschusses – abhängig vom Befund
Die Höhe der Kostenübernahme richtet sich nach dem Schweregrad der Zahn- oder Kieferfehlstellung. Dieser wird anhand des international anerkannten IOTN-Systems (Index of Orthodontic Treatment Need) im Rahmen der Erstuntersuchung durch Ihren Kieferorthopäden festgestellt:
- IOTN Grad 4 und 5: Bei ausgeprägten Fehlstellungen übernimmt die Krankenkasse einen sehr hohen Anteil der Behandlungskosten.
- IOTN Grad 1 bis 3: Auch bei leichteren Zahnfehlstellungen können Sie einen Zuschuss beantragen, sodass die Zahnspange für Ihr Kind oder Ihren Jugendlichen finanziell unterstützt wird.
Persönliche Beratung zu Kosten und Möglichkeiten
Jede Zahnfehlstellung ist individuell – und genauso individuell sind die Fördermöglichkeiten. Wir nehmen uns Zeit, Sie als Eltern ausführlich über die Finanzierung, die Höhe der Zuschüsse und den Ablauf der Behandlung zu beraten. Unser Ziel ist es, dass Ihr Kind die bestmögliche kieferorthopädische Versorgung erhält, ohne dass die Kosten eine zu große Belastung darstellen.
Lassen Sie sich unverbindlich beraten
Vereinbaren Sie ein persönliches Erstgespräch in unserer Praxis für Kieferorthopädie. Wir klären Sie über alle Details zur Zahnspange mit Krankenkassa Beteiligung auf und zeigen transparent, welche Unterstützung Ihnen zusteht. Damit stellen wir sicher, dass Ihr Kind die richtige Behandlung erhält – mit finanzieller Entlastung für die Familie.