Kosten beim Kieferorthopäden in Innsbruck

Sie entscheiden, in welchen Umfang Sie sich oder Ihr Kind behandeln lassen wollen und wissen bereits vor Behandlungsbeginn genau, was Sie dafür bezahlen. In den allermeisten Fällen ist eine kieferorthopädische Behandlung nach spätestens 3 Jahren abgeschlossen.


Wir prüfen den Grad der Fehlstellung und beurteilen anhand der gesetzlich festgelegten Indikationsgruppen, ob die Kassen einen Teil der Behandlungskosten übernehmen werden. Die Kassen übernehmen i. d. R. je nach Notwendigkeit und Schweregrad einen gewissen Anteil der tatsächlichen Kosten.

Behandlungskosten für bezuschusste Zahnspangen gem. §153a ASVG

Interzeptive Zahnregulierung

Therapie der festgestellten Fehlstellung - 1927 Euro - Frühbehandlung vor dem 10. Lebensjahr

Festsitzende Zahnregulierung (Multibracket-Apparatur)

Hauptbehandlung Teil I - 1977 Euro - Behandlungsbeginn mit Eingliederung der Zahnspange
Hauptbehandlung Teil II - 1977 Euro - mit Beginn 2. Behandlungsjahr
Behandlungsende - 1977 Euro - mit Entfernung der Zahnspange und Anpassung der Stabilisierungsgeräte

Aufgrund der Verordnung der Zahnärztekammer dürfen wir online nur die Preise für §153a ASVG Abs.4 bezuschussten Zahnspangen angeben. Gerne informieren wir Sie persönlich beim unverbindlichen Ersttermin ausführlich.

Monatliche Ratenzahlungen sind natürlich möglich.

Übernahme der Behandlungskosten bei schweren und schwersten Fehlstellungen

Unverbindliches Informationsgespräch zu den Kosten beim Kieferorthopäden

Für weitere Informationen und Details laden wir Sie zu einem unverbindlichen Informationsgespräch ein. Gleichzeitig erfahren Sie auch alles andere Wissenswerte.


Sprechen Sie mit uns. We make you smile!

Ihr Team rund um DDr. Scheiderbauer - Telefon: +43 512 235023

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