Die Stabilisierung der Korrektur durch festsitzende Retainer bei DDr. Scheiderbauer in Innsbruck

Der Zweck des Retainers

Nach Abschluss der Korrektur der Zahnstellung sind die Zähne an ihrer neuen Position noch beweglich, da sie dorthin geschoben worden sind. Daher besteht die Gefahr, dass sie sich zumindest zum Teil wieder verschieben und somit die Korrektur zunichtemachen. Um das zu verhindern, wird ein Retainer verwendet, der die Zähne an Ort und Stelle hält, bis sie nach wenigen Jahren stabil wieder verankert sind. Der Retainer stellt daher keine Verlängerung der Spangen- oder Bracketbehandlung dar, sondern dient dem Erhalt des erzielten Erfolgs.

Warum festsitzend?

Bei großen Korrekturen, für die vier oder sogar fünf Jahre erforderlich waren, genügt es nicht, nur über Nacht einen herausnehmbaren Retainer zu tragen, denn er sollte besser rund um die Uhr verhindern, dass die Zähne wieder zurückwandern. Er ist weitaus weniger störend als eine Zahnspange, denn es verläuft nur hinter den Frontzähnen ein spezieller Draht, der zwischen den Eckzähnen gespannt ist.

 

Der festsitzende Retainer für den Erhalt der Zahnkorrektur

Informationen zu Cookies und Datenschutz:

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.