Was Eltern häufig fragen

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„Ab welchem Alter sollte mein Kind zur kieferorthopädischen Vorsorgeuntersuchung?

So früh wie möglich sollten Eltern versuchen, Schnuller und Daumen zu kontrollieren und auf entsprechende Mundhygiene bei ihren Kindern zu achten. Zungenfehlfunktionen und Schluckgewohnheiten können in bestimmten Situationen mit einfachen kieferorthopädischen Hilfsmitteln und teilweise in Zusammenarbeit mit Logopäden verbessert werden. Wann immer Ihnen etwas auffällt - beim Sprechen, Schlucken oder bei der Zahnstellung, ist es auf keinen Fall zu früh, Ihr Kind einfach mal „anschauen“ zu lassen. Der 1. unverbindliche Besuch beim Kieferorthopäden sollte schon im Alter von 4 – 5 Jahren erfolgen. In diesem Alter lassen sich bestimmte Fehlentwicklungen schon im Milchgebiss erkennen. Geht ein Milchzahn durch Karies oder durch einen Unfall/Sturz verloren, ohne dass der Bleibende in „Sicht“ ist, sollte der Besuch beim KFO nicht aufgeschoben werden.

„Sollte ich nicht warten, bis alle Milchzähne draußen sind?“

Nein! Denn solange der Knochen noch im Wachstum ist, kann man sehr einfach viel bewirken; etwa mit einer herausnehmbaren Spange. Deshalb ist es wichtig, dass man rechtzeitig auch zum Kieferorthopäden zur Vorsorgeuntersuchung geht.

„Warum kommt es zu Zahn- und Kieferfehlstellungen?“

Fehlstellungen können durch verschiedene Faktoren auftreten, wie z. B. durch Vererbung (Kiefer passen „nicht“ zusammen). Des Weiteren begünstigen Lutschgewohnheiten am Daumen, Bettzipfel, Lippenbeißen und Mundatmung etc. Fehlstellungen. Der vorzeitige Verlust von Milchzähnen oder umfangreiche Kariesschäden an den Milchbackenzähnen sind ebenfalls Wegbereiter für spätere Zahnfehlstellungen. Auch die Tatsache, dass der Mensch früher ein breiteres Kiefer hatte und sich die Zähne den neuen Verhältnissen nicht angepasst haben, ist mit ein Grund für Fehlstellungen.

„Braucht mein Kind eine abnehmbare oder eine feste Zahnspange?“

Je nachdem: Beispielsweise kann durch eine lose im Mund liegende abnehmbare Spange (z.B. Bionator) das Unterkieferwachstum bis zu einem gewissen Ausmaß gesteuert werden. Mit Brackets dagegen können einzelne Zähne richtig in den Zahnbogen eingereiht werden. Ist das Wachstum abgeschlossen, kann in der Regel nur mehr mit festsitzenden Apparaturen (z.B. Brackets) ein optimales Behandlungsergebnis erreicht werden.

„Was bedeutet festsitzende Behandlung?“

Es werden kleine Befestigungskörper wahlweise aus Metall, Kunststoff (durchscheinend), Keramik (zahnfarben) oder Saphir (kristallklar) an den Zähnen angebracht. Die einzelnen Zähne werden anschließend durch einen dünnen (silbernen oder zahnfarbenen) Draht miteinander verbunden, wodurch die Zähne in einen schönen Zahnbogen gleiten.

„Was bedeutet abnehmbare Behandlung?“

Gerade bei jüngeren Patienten kann man noch viel mit herausnehmbaren Geräten erreichen. Dabei wird durch eine im Mund liegende, abnehmbare Spange (z.B. Bionator) das Unterkieferwachstum gesteuert (sog. Funktionskieferorthopädie). Auch bei Kindern mit einem hohen Kariesrisiko kann es angezeigt sein, auf eine festsitzende Behandlung zu verzichten und dafür mit einer abnehmbaren Zahnspange die Zahn- und Kieferstellung zu verbessern.

„Braucht mein Kind, das im Volksschulalter ist, wegen einer Lücke zwischen den oberen Schneidezähnen, eine Zahnspange?“

Sobald sich die Eckzähne in den bestehenden Zahnbogen einreihen, schließt sich bei der überwiegenden Zahl der Kinder die Lücke von selbst. Um aber auszuschließen, dass Eckzähne fehlen oder schief im Oberkiefer liegen, sollte ein Röntgenbild angefertigt werden.

„Werden bei meinem Kind, das heute im Kindergartenalter ist, die vielen Lücken im Milchgebiss bleiben?“

Die bleibenden Zähne beanspruchen mehr Platz als die Milchzähne; glücklicherweise gibt es die Lücken zwischen den Zähnen – nur so können später die bleibenden Zähne Platz finden.

„Wann ist eine Frühbehandlung indiziiert?“

  • Kreuzbiss / buccale Nonokklusion

  • Progenie

  • Distalbiss mit sagittaler Stufe ab ca. 6-7 mm

  • traumatischer Tiefbiss

  • Offener Biss

  • LKG- Spalten und Syndrome

  • Psychisch überhöhte Dysgnathien

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